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Kategorie:
Artenschutz
Projektname:
Wiederherstellung des flutgeschädigten Radwanderweges von Grimma nach Kleinbothen
Auftraggeber:
Stadtverwaltung Grimma, Tiefbauamt
Plangebietsgröße:
7,4 ha
Zeitraum:
2013 / 2014
Neben der Erarbeitung einer SPA- und FFH-Erheblichkeitsabschätzung und der Abhandlung der Eingriffsregelung nach
§ 14 ff. BNatSchG erfolgte auch eine artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung. Anhand einer
Bestandserfassung und Auswertung vorhandener Daten galt es einzuschätzen, inwieweit das geplante Bauvorhaben den
Erhaltungszielen des FFH- und SPA-Gebietes entgegensteht und ob bei Vorhabensrealisierung die Verbotstatbestände
des § 44 BNatSchG ausgelöst werden könnten.
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