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FFH- und SPA-Erheblichkeitsabschätzung Ergänzungssatzung „Leipziger Straße“

FFH- und SPA-Erheblichkeitsabschätzung Ergänzungssatzung „Leipziger Straße“

Kategorie: Verträglichkeitsprüfungen

Projektname: Erstellung einer FFH- sowie SPA- Erheblichkeitsabschätzung und eines Artenschutzrechtlichen Unbedenklichkeitsnachweises für die Ergänzungssatzung: „Leipziger Straße“, Gemeinde Schönwölkau, OT Lindenhayn“
Plangebietsgröße: ca. 3.954 m²
Zeitraum: November 2020
Leistungsspektrum: Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Leipziger Straße“ reicht mit ca. 20 m sehr dicht an das FFH-Gebiet „Leinegebiet“ sowie auch an das SPA-Gebiet „Kämmereiforst und Leineaue“ heran. Aufgrund der Nähe zu den Schutzgebieten sollte eine SPA- und eine FFH-Erheblichkeitsabschätzung für die geplanten Bauvorhaben auf den Flurstücken 73/2; 73/3 und auf Teilen von 176/75 erstellt werden. Weiterhin war aufgrund der vorhandenen Flächennutzung, des bestehenden Baumbestandes und der vorhandenen Gebäude ein artenschutzrechtlicher Unbedenklichkeitsnachweis zu erbringen. Im November 2020 erfolgten im Untersuchungsgebiet Bestandsaufnahmen zu Biotopen und zur Vegetation sowie eine Untersuchung der Gebäude und eine Untersuchung der Gehölze mit artenschutzrechtlich relevanten Strukturen auf Besiedlungsspuren von Vögeln, Fledermäusen u.a. Tierarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie (z.B. Eremit). Als Datengrundlagen für die vorliegende Arbeit dienten weiterhin der Managementplan zum SCI 220 „Leinegebiet“ und zum SPA 02 „Kämmereiforst und Leineaue“ sowie die zu den Natura 2000 Gebieten dazugehörigen Standarddatenbögen.