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FFH-Erheblichkeitsabschätzung Spielplatz

FFH-Erheblichkeitsabschätzung Spielplatz

Kategorie: Verträglichkeitsprüfungen

Projektname: Erstellung einer FFH-Erheblichkeitsabschätzung mit Vorhabensbeurteilung bzgl. § 61 BNatSchG (Freihalten von Gewässern) für das Vorhaben: "Neubau eines Spielplatzes auf dem Flurstück 100/1 der Gemarkung Schmannewitz“
Plangebietsgröße: ca. 5.540 m²
Zeitraum: Januar 2020
Leistungsspektrum: Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und der Auswertung verfügbarer Informationen galt es durch die IB HAUFFE GBR zu prüfen, ob der Bau des Spielplatzes den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Dahle und Tauschke“ entgegensteht (FFH - Erheblichkeitsabschätzung). Der geplante Spielplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Dahle, welche als Gewässer 1. Ordnung das Flurstück 100/1 im Westen durchfließt und teilt. Nach § 61 Abs. 1 BNatSchG dürfen im Außenbereich an Gewässern erster Ordnung im Abstand von 50 m keine baulichen Anlagen errichtet werden. Es galt durch die IB HAUFFE GBR zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme von dieser Regelung nach § 61 Abs. 3 BNatSchG gegeben sind.

Projekt Kategorien

  • Bestandserfassungen
  • Landschaftsplanerische Leistungen
  • Verträglichkeitsprüfungen
  • Artenschutz
Telefon: 034362 / 33572
Fax: 034362 / 379986
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